ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Lieferung, Montage und Service in den Gewerken Klima, Elektro, Sanitär und Heizung

Stand:08.10.2025

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Inogreen GmbH, Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf, E-Mail: team@inogreen.de, Telefon [TELEFON] („wir“/„uns“) und unseren Kunden („Kunde“) über Lieferungen, Montage, Inbetriebnahme, Service und sonstige Leistungen.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.4 Unsere AGB in der jeweils aktuellen Fassung gelten auch für Folgeverträge, ohne dass wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen müssen.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen), bedürfen der Textform
(z. B. E-Mail).

2. Vertragsgegenstand und Unterlagen

2.1 Wir liefern Anlagen, Komponenten und Zubehör und erbringen Planungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Serviceleistungen in den Gewerken Klima-/Kälte-, Elektro-, Sanitär- und Heizungstechnik.
2.2 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Datenblätter, Maßangaben, Stücklisten oder Leistungsbeschreibungen sind nur annähernd maß- und gewichtsgenau, soweit deren Genauigkeit nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2.3 Eigentums- und Urheberrechte an Angebotsunterlagen, Kalkulationen, Plänen und Zeichnungen verbleiben bei uns. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden. Werden Aufträge nicht erteilt, sind uns die Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben.

2.4 Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen berechtigen uns zur Berichtigung.

3. Vertragsschluss

3.1 Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von drei Wochen annehmen.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Lieferung oder Leistungsbeginn oder durch Rechnungsstellung zustande.

3.3 Für den Inhalt und Umfang des Vertrages ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.

4. Mitwirkungspflichten und Baustellenvoraussetzungen

4.1 Der Kunde hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass die Montage- und Servicebereiche frei zugänglich, geeignet und vorbereitet sind. Dazu gehören insbesondere: Strom- und
Wasseranschlüsse, tragfähige Befestigungsuntergründe, erforderliche Genehmigungen, geeignete Zufahrts- und Aufstellflächen sowie – soweit notwendig – Hilfskräfte, Krane oder Hebemittel.
4.2 Der Kunde haftet dafür, dass keine verdeckten Leitungen, Kabel oder sonstige Hindernisse die Arbeiten beeinträchtigen. Von ihm bereitgestellte Maße, Pläne oder Informationen sind verbindlich; für deren Richtigkeit trägt er die Verantwortung.
4.3 Verzögern sich Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; entstehender Mehraufwand (z. B. Wiederanfahrten, Wartezeiten) wird nach den vereinbarten bzw. üblichen Sätzen vergütet.

4.4 Der Kunde hat unseren Mitarbeitern täglich die geleistete Arbeitszeit zu bescheinigen; unterbleibt dies, gelten unsere Aufzeichnungen.

5. Liefer- und Leistungsfristen, Lieferverzug

5.1 Liefer- und Leistungsfristen werden individuell vereinbart oder in der Auftragsbestätigung angegeben; mangels Vereinbarung gilt eine Frist von zehn Werktagen.

5.2 Die Frist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, sofern der Kunde alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Zahlungen erbracht hat und der Montagebeginn gewährleistet ist.

5.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5.4 Ereignisse höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Streik, Materialmangel, Energieausfall, Betriebsstörung) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.

5.5 Kommen wir in Lieferverzug, ist eine Mahnung erforderlich. Der Verzugsschaden ist – soweit gesetzlich zulässig – auf 5 % des Nettoauftragswerts der betroffenen Leistung begrenzt.

6. Lieferung, Gefahrübergang und Abnahme

6.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Düsseldorf.
6.2 Bei Lieferungen geht die Gefahr auf Unternehmer über, sobald die Ware unser Lager verlässt oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Regelung.
6.3 Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verzug des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft über.
6.4 Werk- und Montageleistungen bedürfen der Abnahme. Sie gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nutzt oder 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.

6.5 Wird eine Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere nicht von uns zu vertretende Umstände beschädigt, steht uns die Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen zu.

7. Montage, Inbetriebnahme und Service

7.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Montage erforderlichen Voraussetzungen (Anfahrwege, Anschlüsse, Baustellenzustand, Hilfsmittel, Lagerräume etc.) rechtzeitig geschaffen sind.
7.2 Verzögern sich Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, sind uns die entstehenden Mehrkosten und Wartezeiten zu vergüten.

7.3 Nach Abschluss der Montage erfolgt die Einregulierung der Anlage und Einweisung des Bedienpersonals. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Anschlüsse funktionsfähig und Mitarbeiter verfügbar sind. Nach Abschluss ist ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Unsere Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben ist. Verpackung, Transport, Entsorgung und Nebenkosten werden gesondert berechnet.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 10 Tagen ohne Abzug fällig.

8.3 Bei Auftragswerten über 3.000 € kann eine Anzahlung von 30 % verlangt werden. Abschlagszahlungen bis 90 % des Auftragswerts sind zulässig.

8.4 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs oder Preissteigerungen bei Material- oder Lohnkosten (bei Ausführung nach mehr als 4 Monaten) berechtigen uns zur Preis- und Terminanpassung.

8.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

9.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten; die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt zur Sicherheit an uns ab.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

9.4 Werden Vorbehaltsgegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks, verpflichtet sich der Kunde, uns im Falle des Zahlungsverzugs den Ausbau zu gestatten und die Kosten zu tragen.

10. Gewährleistung (Mängelrechte)

10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

10.2 Unternehmer haben gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 10 bzw. 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Leistung als genehmigt.

10.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten.

10.4 Wir tragen die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit der Mangel tatsächlich vorliegt; andernfalls kann der Kunde zum Ersatz unserer Aufwendungen verpflichtet sein.

10.5 Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach Ziff. 11.

11. Haftung

11.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.4 Schadensersatz statt Leistung oder wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, soweit wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

12. Verjährung

12.1 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme.

12.2 Für Bauwerke oder Leistungen an Bauwerken gilt eine Frist von fünf Jahren.

12.3 Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 11 und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https:www.inogreen.de/datenschutzerklaerung.

14. Verbraucher-Widerrufsrecht bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen

14.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB.

14.2 Die entsprechende Widerrufsbelehrung und das Musterformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.

15. Verbraucherstreitbeilegung

15.1 Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.2 Verbraucher können sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de, wenden. Eine Teilnahme erfolgt nur, wenn wir uns hierzu ausdrücklich bereit erklären.

16. Besondere Bestimmungen für Bau- und Montageleistungen

16.1 Soweit vereinbart, gelten ergänzend die Regelungen der VOB/B in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

16.2 Der Kunde hat uns auf verdeckte Leitungen, Altlasten oder Schadstoffe (z. B. Asbest) hinzuweisen. Deren Beseitigung ist nicht Bestandteil unserer Leistung und wird gesondert berechnet.

16.3 Kältemittel, Isolationsmaterialien und Altgeräte werden – sofern vereinbart – fachgerecht entsorgt; hierfür können zusätzliche Gebühren anfallen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf.

17.3 Vertragssprache ist Deutsch.

17.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.

17.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

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40549 Düsseldorf

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